
Auf den ersten Blick scheint Recycling nicht von
REACH betroffen zu sein: Abfall fällt nicht unter
REACH und aus Abfall zurückgewonnene Stoffe sind unter bestimmten Bedingungen von der Registrierungspflicht ausgenommen. Trotzdem bestehen für den Bereich
Recycling umfassende Verpflichtungen, sodass sich viele Fragen rund um die Thematik
REACH,
Recycling und Abfall ergeben: Was ist Abfall? Wann wird aus Abfall wieder ein Stoff, Gemisch oder Erzeugnis? Welche Bedingungen sind an die bestehenden Ausnahmen geknüpft? Bestehen sonstige Pflichten für Recyclingunternehmen im Rahmen von
REACH? Diese und weitere Fragestellungen werden in der vorliegenden Broschüre näher untersucht.
Die hier vorliegende zweite Auflage der Broschüre wurde notwendig, da sich die rechtlichen Bedingungen unter
CLP und
REACH geändert haben. So endete 2018 u. a. die Übergangsphase für die Registrierung von
Phase-in-Stoffen und Anhang II der
REACH-Verordnung, der die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter beschreibt, wurde angepasst. Darüber hinaus wurde die
ECHA als zuständige Behörde für die Entgegennahme von Daten zu besonders gefährlichen Stoffen in Erzeugnissen in der Abfallrahmenrichtlinie benannt.
REACH und Recycling
2. Auflage. Dortmund2021
ISBN: 978-3-88261-298-1, 52 Seiten, Papier, PDF-Datei
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