Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Vertrieb von Publikationen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durch die PVS eCommerce-Services GmbH

1. Grundlagen

Für den Vertrieb von Publikationen der PVS eCommerce-Services GmbH gelten ausschließlich die im Folgenden abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Hiervon abweichende Bedingungen und Abmachungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der PVS eCommerce-Services GmbH schriftlich anerkannt sind. Für die Richtigkeit der Inhalte der Publikationen und die Beschaffenheit der Produkte ist ausschließlich die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verantwortlich.

2. Angebote und Preise

Die Angebote sind, falls nicht schriftlich anders formuliert, freibleibend. Aufträge für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tag der Lieferung gültigen Preisen berechnet. Alle genannten Preise sind Brutto-Preise und verstehen sich einschließlich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer wird in den Rechnungen extra ausgewiesen.

3. Lieferbedingungen

Die Lieferzeitangabe ist verbindlich, sofern ausdrücklich schriftlich ein bestimmter Liefertermin vereinbart wurde. Zu Teillieferungen ist die PVS eCommerce-Services GmbH berechtigt.
Bei außergewöhnlichen Umständen behält die PVS eCommerce-Services GmbH sich vor, die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinauszuschieben oder teilweise zurückzutreten (Dazu gehören u. a. Lieferschwierigkeiten von Vorlieferanten, höhere Gewalt, etc.).
Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
Teillieferungen und entsprechende Abrechnungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Der Versand und Transport der Waren geschieht stets auf die Gefahr des Kunden.
Der Besteller hat die Versandkosten einer etwaigen Rücksendung zu tragen.
Unfrei zurückgesendete Lieferungen werden nicht entgegengenommen.

4. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt Eigentum der PVS eCommerce-Services GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen (Vorbehaltsware).
Vorher ist Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. Eine Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang außerhalb eines Kontokorrentverhältnisses und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllt hat.
Die PVS eCommerce-Services GmbH ist jederzeit berechtigt, die Herausgabe der ihr gehörenden Waren zu verlangen.

5. Beanstandungen

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Leistung oder Rügen wegen erkennbaren Mängeln sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung verkaufter Erzeugnisse sowie die erbrachte Leistung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung ist die PVS eCommerce-Services GmbH zur gesetzlichen Gewährleistung nach Abschnitt 6. verpflichtet.

6. Gewährleistung

Die PVS eCommerce-Services GmbH leistet Gewähr für den fehlerfreien Versand entsprechend der Bestellung.
Verschleißteile und Verbrauchsmaterialien sowie Produkte, deren technische Lebenserwartung unterhalb der gesetzlichen Frist liegt, sind von der Gewährleistung grundsätzlich ausgenommen.
Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz besteht nicht, es sei denn, dass die PVS eCommerce-Services GmbH nicht in der Lage ist, den Mangel zu beheben, nachzuliefern oder nach gesetzter Frist abzustellen. Das trifft nicht bei Unmöglichkeit oder Unverhältnismäßigkeit zu.
Natürlicher Verschleiß und Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere haftet die PVS eCommerce-Services GmbH nicht für Veränderungen des Zustandes oder der Betriebsweise durch unsachgemäße Einlagerung, klimatische und sonstige Einwirkungen.
Die Gewährleistungsansprüche werden nur berücksichtigt, wenn sie ausdrücklich schriftlich erhoben werden. Es muss sofort und ausdrücklich kostenlose Nacherfüllung verlangt werden. Durch die Mangelbeseitigung oder Nachlieferung wird die Gewährleistungspflicht nicht verlängert.
Andere Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. Gewährleistungsansprüche bei Weiterverkäufern regeln sich gleichlaufend. Für die notwendigen Aufwendungen und Kosten der Gewährleistung gelieferter Waren und Produkte ist eine Beteiligung des Weiterverkäufers notwendig und abzusichern.

7. Haftung

Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen.

8. Zahlungsbedingungen

Bei Zahlungsverzug durch den Besteller hat dieser die Kosten des dadurch eingesetzten Mahn- und Einzugsverfahrens sowie Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basisleitzins der Europäischen Notenbank, bezogen auf den Rechnungsbetrag, zu tragen. Pro Mahnung wird eine Gebühr von brutto 5,00 € berechnet. Für einen Rechnungsnachdruck wird eine Gebühr von brutto 2,50 € erhoben.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Besteller und der PVS eCommerce-Services GmbH gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden unmittelbaren und mittelbaren Streitigkeiten ist Bonn.
Sollten Teile dieser AGB oder des Vertrages unwirksam werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile und des Vertrages nicht berührt. In diesem Falle ist die PVS eCommerce-Services GmbH berechtigt die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung soweit wie möglich entspricht.

Weitere Veröffentlichungen

Neben den lieferbaren Publikationen bietet die Bundesanstalt auf ihrer Webseite weitere Veröffentlichungen im Volltext zum Herunterladen an.
www.baua.de/publikationen