Articles - Requirements for Producers, Importers and Distributors
Im Fall von Erzeugnissen treten unter der REACH-Verordnung insbesondere Fragen zur Abgrenzung des Erzeugnisbegriffes gegenüber dem Stoff- bzw. Gemischbegriff auf. Darüber hinaus haben die Firmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, Informationspflichten gegenüber ihren Abnehmern, die Weiterverarbeiter, Händler, Anwender der Erzeugnisse oder Verbraucher sein können. In bestimmten Fällen ergeben sich auch Verpflichtungen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA).
Die Broschüre informiert über diese verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff bzw. Gemisch und wann ein Erzeugnis ist. Die Broschüre wurde grundlegend aktualisiert und um Informationen zur Berechnung des SVHC-Gehalts in Erzeugnissen erweitert.
Englische Übersetzung. Deutsche Originalversion verfügbar: doi:10.21934/reach:info20200730
Die Broschüre informiert über diese verschiedenen Verpflichtungen der Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen unter der REACH-Verordnung und gibt eine Reihe von Antworten auf die Frage, wann ein Objekt ein Stoff bzw. Gemisch und wann ein Erzeugnis ist. Die Broschüre wurde grundlegend aktualisiert und um Informationen zur Berechnung des SVHC-Gehalts in Erzeugnissen erweitert.
Englische Übersetzung. Deutsche Originalversion verfügbar: doi:10.21934/reach:info20200730
Articles - Requirements for Producers, Importers and Distributors
4. Auflage. Dortmund2020
56 Seiten, Papier, PDF-Datei
PDF-Download [6.87 MB]