Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Gesundheitsgefahren

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

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Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Gesundheitsgefahren

Seit dem 1. Juni 2015 müssen alle gefährlichen Gemische nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft und gekennzeichnet werden. Damit ist die letzte Phase der CLP-Umstellung abgeschlossen. Das Poster GHS 3 im DIN A 1 Format gibt eine konkrete Hilfestellung für diese Umstellung mit Blick auf die Gesundheitsgefahren. Es wird sinnvoll ergänzt durch Poster 4, das die Umstellung von physikalischen Gefahren und Umweltgefahren zum Thema hat. In beiden Postern wird die Einstufung in die nach CLP-Verordnung gültigen Gefahrenklassen und -kategorien tabellenartig der ehemaligen Einstufung gegenübergestellt und ein Register, entsprechend den Kapitelnummern im Anhang I der CLP-Verordnung, sorgt für Ordnung. In jeder Gefahrenklasse sind die Gefahrenhinweise nach CLP-Verordnung und nach altem Recht (H-Hinweise und R-Hinweise) mit Kodierung und Wortlaut vergleichend angegeben und die wichtigsten Kennzeichnungselemente dargestellt. Anmerkungen dienen dazu, Übereinstimmungen der beiden Systeme leicht zu erkennen und Stolperstellen sinnvoll aufzulösen.

Das Poster kann in beiden Richtungen bei der Umwandlung helfen. Es schafft die Voraussetzungen, um die geltenden Arbeitsschutzregelungen, die zu einem großen Teil noch auf der bisherigen Systematik basieren, für die neu eingestuften und gekennzeichneten Stoffe und Gemische richtig anzuwenden.

Hinweis: Das Poster GHS 3 ist Bestandteil einer Poster-Reihe zum GHS-System in der EU. Es beschränkt sich auf das neue Einstufungssystem der CLP-Verordnung und berücksichtigt nicht alle Kennzeichnungselemente (z. B. Sicherheitshinweise) oder andere Rechtsvorschriften. Das Poster enthält die Kodierung der Gefahrenklassen und die zugehörigen Kapitelnummern aus Anhang I der CLP-Verordnung. Nicht im Poster enthalten sind die vier neu geschaffenen EU-Gefahrenklassen nach der delegierten Verordnung (EU) 2023/707 vom 19. Dezember 2022. Diese EU-Gefahrenklassen nach der CLP-Verordnung haben keine Entsprechung im ehemaligen Richtlinien-System. Die vorliegende Version enthält ansonsten alle Neuerungen bis zur delegierten Verordnung (EU) Nr. 2023/1435 vom 2. Mai 2023 (20. ATP).

Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Gesundheitsgefahren.

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 2023

Papier, PDF-Datei

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