Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Gesundheitsgefahren

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Titelbild der Publikation - Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - GesundheitsgefahrenSeit dem 1. Juni 2015 müssen alle gefährlichen Gemische nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) eingestuft und gekennzeichnet werden. Damit ist die letzte Phase der CLP-Umstellung eingeleitet. Das Poster GHS 3 im DIN A 1 Format gibt eine konkrete Hilfestellung für diese Umstellung mit Blick auf die Gesundheitsgefahren. Es wird sinnvoll ergänzt durch Poster 4, das die Umstellung von physikalischen Gefahren und Umweltgefahren zum Thema hat. In beiden Postern wird die Einstufung in die nach CLP-Verordnung gültigen Gefahrenklassen und -kategorien tabellenartig der ehemaligen Einstufung gegenübergestellt und ein Register, entsprechend den Kapitelnummern im Anhang I der CLP-Verordnung, sorgt für Ordnung. In jeder Gefahrenklasse sind die Gefahrenhinweise nach CLP-Verordnung und nach altem Recht (H-Sätze und R-Sätze) mit Kodierung und Wortlaut vergleichend angegeben und die wichtigsten Kennzeichnungselemente dargestellt. Anmerkungen dienen dazu, Übereinstimmungen der beiden Systeme leicht zu erkennen und Stolperstellen sinnvoll aufzulösen.

Das Poster kann in beiden Richtungen bei der Umwandlung helfen. Es schafft die Voraussetzungen, um die geltenden Arbeitsschutzregelungen, die zu einem großen Teil noch auf der bisherigen Systematik basieren, für die neu eingestuften und gekennzeichneten Stoffe und Gemische richtig anzuwenden.

Hinweis: Das Poster GHS 3 ist Bestandteil einer Poster-Reihe zum GHS-System in der EU. Es beschränkt sich auf das neue Einstufungssystem der CLP-Verordnung und berücksichtigt nicht alle Kennzeichnungselemente (z. B. Sicherheitshinweise) oder andere Rechtsvorschriften. Das Poster enthält die Kodierung der Gefahrenklassen und die zugehörigen Kapitelnummern aus Anhang I der CLP-Verordnung. Die vorliegende Version des Posters enthält alle Neuerungen bis zur Verordnung (EU) 2019/521 vom 27. März 2019 (12. ATP). Neue Vorgaben zur CLP-Verordnung durch die Änderungsverordnungen bis zur Verordnung (EU) 2020/217 vom 4. Oktober 2019 und Verordnung (EU) 2020/11 vom 29. Oktober 2019 haben keinen Einfluss auf den Inhalt des Posters GHS 3.

Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Orientierungshilfe - Gesundheitsgefahren.

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Dortmund2020

Papier, PDF-Datei

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