Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Titelbild der Publikation - 
Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und KennzeichnungDieses Poster GHS 1 im DIN A 1 Format gibt eine Übersicht über das Einstufungs- und Kennzeichnungssystem für gefährliche Stoffe und Gemische, das seit Juni 2015 mit der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) in Europa in die Praxis umgesetzt ist. Das weltweit harmonisierte GHS-System (Globally Harmonized System) der Vereinten Nationen (UN) soll Lieferanten, Abnehmern und Endverbrauchern die sichere Verwendung von gefährlichen Stoffen und Gemischen erleichtern. Das GHS-System ist vor allem ein wichtiger Bestandteil im Arbeitsschutz, dient aber auch zur Transparenz im Umwelt- und Verbraucherschutz.

Das Poster enthält die UN GHS konformen Gefahrenklassen und Differenzierungen in Verbindung mit den zugeordneten Gefahrenkategorien und Gefahrenhinweisen (H-Hinweise),  Gefahrenpiktogramme und Signalwörter, sowie die zugehörigen Kodierungen. Ein Register verweist auf das jeweils passende Kapitel in Anhang I der CLP-Verordnung. Damit lassen sich alle relevanten Informationen zur aktuellen Einstufung von Chemikalien auf einen Blick erfassen. Unternehmen und Anwender haben mit diesem Poster eine praxisnahe Handlungshilfe, die sie bei der Anwendung der CLP-Verordnung effektiv unterstützt.

Das Poster GHS 1 liegt aber auch als praktische DIN A4-Version zum Download bereit. Damit ist die Möglichkeit geschaffen, das Einstufung- und Kennzeichnungssystem von Stoffen und Gemischen nach CLP-Verordnung in handlicher Form bei Unterweisungen oder zu Schulungszwecken zu verwenden.

Hinweis: Das Poster ist Bestandteil einer Poster-Reihe zum GHS-System in der EU. Poster GHS 1 ist im November 2023 überarbeitet worden.
Die vorliegende Version des Posters enthält alle Neuerungen bis zur Delegierten Verordnung (EU) 2023/1435 vom 2. Mai 2023 (20. ATP).

Im Poster nicht aufgeführt sind die vier neuen Gefahrenklassen der EU (keine Entsprechung im UN GHS) "Endokrine Disruption mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit", "Endokrine Disruption mit Wirkung auf die Umwelt", "Persistente, bioakkumulierbare und toxische Eigenschaften oder sehr persistente und sehr bioakkumulierbare Eigenschaften (PBT/vPvB)" sowie "Persistente, mobile und toxische Eigenschaften oder sehr persistente, sehr mobile Eigenschaften (PMT/vPvM)“, die mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 in die CLP-Verordnung aufgenommen wurden.

Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU - Einstufung und Kennzeichnung.

Die Einstufung und Kennzeichnung nach Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO)

Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: 2023

Papier, PDF-Datei

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